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   BFH, 23.10.1986 - IV R 319/84   

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BFH, 23.10.1986 - IV R 319/84 (https://dejure.org/1986,1867)
BFH, Entscheidung vom 23.10.1986 - IV R 319/84 (https://dejure.org/1986,1867)
BFH, Entscheidung vom 23. Oktober 1986 - IV R 319/84 (https://dejure.org/1986,1867)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    GewStG § 2 Abs. 1, § 8 Nr. 8

  • Wolters Kluwer

    Gewerbebetrieb - Partenreederei - Verlustanteile - Ermittlung des Gewerbeertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewStG § 2 Abs. 1, § 8 Nr. 8

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Hinzurechnung der Anteile am Verlust einer Partenreederei zur Ermittlung des Gewerbeertrags erfolgt auch dann, wenn die Partenreederei noch keinen Gewerbebetrieb ausübt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 148, 67
  • BB 1987, 49
  • BStBl II 1987, 64
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 13.11.1963 - GrS 1/63

    Wahlrecht des Verpächters zur Bewertung der Verpachtung des Gewerbetriebs als

    Auszug aus BFH, 23.10.1986 - IV R 319/84
    Gegenstand der Gewerbesteuer ist nämlich nur der auf den eigentlichen Betrieb entfallende Gewinn, während die Einkommensteuer alle betrieblichen Vorgänge von den ersten Vorbereitungshandlungen zur Betriebseröffnung bis zur Veräußerung oder Entnahme der letzten betrieblichen Wirtschaftsgüter berücksichtigt (BFH-Beschluß vom 13. November 1963 GrS 1/63 S, BFHE 78, 315, BStBl III 1964, 124; Urteil vom 11. März 1982 IV R 25/79, BFHE 136, 204, BStBl II 1982, 707).
  • BFH, 11.03.1982 - IV R 25/79

    Betriebsaufgabegewinn bei GmbH & Co. KG nicht Teil des Gewerbeertrags

    Auszug aus BFH, 23.10.1986 - IV R 319/84
    Gegenstand der Gewerbesteuer ist nämlich nur der auf den eigentlichen Betrieb entfallende Gewinn, während die Einkommensteuer alle betrieblichen Vorgänge von den ersten Vorbereitungshandlungen zur Betriebseröffnung bis zur Veräußerung oder Entnahme der letzten betrieblichen Wirtschaftsgüter berücksichtigt (BFH-Beschluß vom 13. November 1963 GrS 1/63 S, BFHE 78, 315, BStBl III 1964, 124; Urteil vom 11. März 1982 IV R 25/79, BFHE 136, 204, BStBl II 1982, 707).
  • BFH, 17.04.1986 - IV R 100/84

    Gewerbesteuer - Steuerpflicht - GmbH & Co. KG - Ein-Schiff-Unternehmen -

    Auszug aus BFH, 23.10.1986 - IV R 319/84
    Das Finanzgericht (FG) hat zu Recht entschieden, daß diese Vorschrift auch Anwendung findet, wenn die Beteiligungsgesellschaft nicht der Gewerbesteuer unterliegt, wie das für eine Partenreederei vor Indienststellung des Schiffes als sog. Baureederei der Fall ist (vgl. dazu BFH-Urteil vom 17. April 1986 IV R 100/84, BFHE 146, 457, BStBl II 1986, 527).
  • BFH, 24.01.1973 - I R 156/71

    Partenreederei - Veräußerung des einzigen Schiffes - Auflösung nach Verkauf -

    Auszug aus BFH, 23.10.1986 - IV R 319/84
    Im Falle der Klägerin würde sich hierbei ihr Anteil am Verlust der Partenreederei auswirken, die zu den in § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG erwähnten "anderen Gesellschaften" gehört, bei denen der Gesellschafter als Unternehmer (Mitunternehmer) anzusehen ist (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 24. Januar 1973 I R 156/71, BFHE 108, 111, BStBl II 1973, 219; vom 10. Juli 1980 IV R 12/80, BFHE 131, 324, 328, BStBl II 1981, 90).
  • BFH, 10.07.1980 - IV R 12/80

    Berechnung der Sechsjahresfrist des § 6b EStG bei einer Schiffsveräußerung durch

    Auszug aus BFH, 23.10.1986 - IV R 319/84
    Im Falle der Klägerin würde sich hierbei ihr Anteil am Verlust der Partenreederei auswirken, die zu den in § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG erwähnten "anderen Gesellschaften" gehört, bei denen der Gesellschafter als Unternehmer (Mitunternehmer) anzusehen ist (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 24. Januar 1973 I R 156/71, BFHE 108, 111, BStBl II 1973, 219; vom 10. Juli 1980 IV R 12/80, BFHE 131, 324, 328, BStBl II 1981, 90).
  • BFH, 21.08.1961 - I 32/61 U

    Umfang der zulässigen Buchwertsherabsetzung bei Veränderung der

    Auszug aus BFH, 23.10.1986 - IV R 319/84
    Demgegenüber bestimmt § 8 Nr. 8 GewStG, daß dem ermittelten Gewinn aus Gewerbebetrieb die Anteile am Verlust einer anderen Gesellschaft hinzuzurechnen sind, bei der die Gesellschafter als Unternehmer (Mitunternehmer) des Gewerbebetriebs anzusehen sind; zu diesen anderen Gesellschaften gehört wiederum auch die Partenreederei (BFH-Urteil vom 21. August 1961 I 32/61 U, BFHE 73, 643, BStBl III 1961, 500).
  • BFH, 06.12.1955 - I 261/55 U

    Zweckbestimmung der Gewerbesteuer - Sinn und Zweck von Kürzungsvorschriften des

    Auszug aus BFH, 23.10.1986 - IV R 319/84
    Von dieser Auslegung ist bereits das BFH-Urteil vom 6. Dezember 1955 I 261/55 U (BFHE 62, 13, BStBl III 1956, 6) im Falle der Beteiligung an einer Baureederei ausgegangen; an ihr ist auch gegenwärtig festzuhalten.
  • BFH, 25.07.1995 - VIII R 54/93

    GmbH - Atypisch stille Gesellschaft - Andere Personengesellschaft -

    Verluste und Gewinne sollen sich nur einmal und allein in dem Unternehmen auswirken, in dem sie entstanden sind (vgl. BFH-Urteile vom 10. Juni 1987 I R 301/83, BFHE 150, 441, BStBl II 1987, 816, 817 zu § 9 Nr. 2 GewStG; vom 23. Oktober 1986 IV R 319/84, BFHE 148, 67, BStBl II 1987, 64 zu § 8 Nr. 8 GewStG; vom 7. Dezember 1971 VIII 16/65, BFHE 104, 460, BStBl II 1972, 388; ferner Urteil vom 7. Februar 1985 IV R 31/83, BFHE 143, 280, BStBl II 1985, 372, 373, wonach die Vorschriften die Beteiligung an einer Personengesellschaft voraussetzen, die einen Gewerbebetrieb unterhält; ferner Abschn. 53 Abs. 3 der Gewerbesteuer-Richtlinien - GewStR - 1990; Knobbe-Keuk, a. a. O., S. 745).

    Gegenstand der Gewerbesteuer ist nur der auf den eigenen Betrieb entfallende Gewinn und Verlust (BFH-Urteile vom 5. September 1990 X R 20/89, BFHE 162, 135, BStBl II 1991, 25, 27; in BFHE 148, 67, BStBl II 1987, 64, 65).

  • BFH, 02.12.2015 - I R 13/14

    Währungsverluste bei Liquidation einer ausländischen (hier: US-amerikanischen)

    aa) Da die Verlusthinzurechnung nach § 8 Nr. 8 GewStG 2002 unabhängig davon zu beachten ist, ob das Beteiligungsunternehmen (hier: Unterpersonengesellschaft) der Gewerbesteuer unterliegt (BFH-Urteil vom 23. Oktober 1986 IV R 319/84, BFHE 148, 67, BStBl II 1987, 64), und zudem auch Verluste aus der Beteiligungsveräußerung erfasst (Senatsbeschluss vom 24. November 1983 I B 84/82, nicht veröffentlicht; Blümich/Hofmeister, § 8 GewStG Rz 652), kann für den im anhängigen Verfahren zu beurteilenden Aufgabeverlust der Klägerin (Oberpersonengesellschaft) aus ihrer Beteiligung an der X-LP (Unterpersonengesellschaft) nichts anderes gelten.
  • FG Bremen, 15.09.2022 - 1 K 20/20

    Unterliegen des durch die Veräußerung eines Kommanditanteils einer als GmbH & Co.

    Der BFH habe für die spiegelbildliche Hinzurechnungsvorschrift des § 8 Nr. 8 GewStG entschieden, dass die Einkünfte der Mitunternehmerschaft aus dem Gewerbeertrag des Gesellschafters auch dann herauszurechnen seien, wenn sie auf der Ebene der Mitunternehmerschaft nicht der Gewerbesteuer unterlägen, beispielsweise, weil die sachliche Gewerbesteuerpflicht noch nicht eingesetzt habe (BFH-Urteil vom 23. Oktober 1986 IV R 319/84, BStBl. II 1987, 64).

    Ein Gewerbebetrieb im Sinne des § 9 Nr. 2 GewStG bestehe schon in der Vorbereitungsphase, ungeachtet der Tatsache, dass die sachliche Gewerbesteuerpflicht dieses Gewerbebetriebs erst beginne, sobald er in Gang gesetzt worden sei (BFH-Urteil vom 23. Oktober 1986 IV R 319/84, BStBl. II 1987, 64).

    Das von der Klägerin zitierte Urteil des BFH vom 23. Oktober 1986 ( IV R 319/84) sei nicht auf den vorliegenden Fall anwendbar, da es sich in dem Urteilsfall um Verluste aus Vorbereitungshandlungen handele.

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